

Ortungstechnik Dienstleistungen -------------------------- Verkauf Ortungstechnik -------------------------- Fahrzeugtechnik -------------------------- SONSTIGES
Fahrzeugtechnik
UNSERE AGB’s. Bitte
aufmerksam durchlesen, danke!
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Verrechnung erfolgt laut tatsächlichem Aufwand, auf
die volle halbe Stunde aufgerundet.
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Mindestverrechnung Grundpauschale, laut gültiger
Preisliste
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Regelarbeitszeit: Montag bis Freitag 06.00 – 18.00
Uhr
Außerhalb unserer Regelarbeitszeit verrechnen wir auf die Arbeitszeit einen
Zuschlag von 50 %, ausgenommen Feiertage.
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Feiertagszuschlag 100 % auf Arbeitszeit.
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Bei Verwendung von Verbrauchsmitteln werden diese
gesondert in Rechnung gestellt.
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Übernachtungen werden nach Bedarf verrechnet.
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Die Verrechnung der Anreise erfolgt laut gültiger
Preisliste.
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Rechnungslegung erfolgt inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
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Zahlungsbedingungen: 10 Tage ab Rechnungsdatum, netto
Kassa. (Abweichungen bei speziellen Vereinbarungen möglich, nur in
schriftlicher Form)
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Änderungen der Rechnungsanschrift außerhalb der
vereinbarten Zahlungsfrist sind kostenpflichtig.
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Bei Zahlungssäumigkeit verrechnen wir zusätzlich zum
Rechnungsbetrag Mahnspesen in der Höhe von € 50,--, exkl. MwSt.
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Wenn der Kunde in Verzug gerät oder Umstände bekannt
werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, behalten wir uns das Recht vor
Dienstleistungen nur gegen Barzahlung durchzuführen.
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Gewährleistung: Die Dienstleistungen werden mit
marktüblicher Technik durchgeführt. Nachmessungen in Garantie werden von uns
geleistet, falls eine Differenz von mehr als zwei Metern entsteht. Die hierfür
anfallenden Anreise- und Arbeitszeiten werden nicht verrechnet. Für eventuelle
Folgeschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen wird keine Haftung übernommen.
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Allfällige Mängel hat der Kunde innerhalb von 48
Stunden nach Ausstellung des Lieferscheines an den Auftragnehmer schriftlich
unter Beschreibung des Mangels bekannt zugeben, andernfalls erlischt die
Gewährleistung.
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Falls Drittfirmen zur Durchführung der angeführten
Gewährleistung herangezogen werden, können deren Kosten nicht der Firma CfT
Group GmbH angerechnet werden.
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Die Messungen stellen eine Momentaufnahme des
Ist-Zustandes der untersuchten Anlagenteile dar. Etwaige abweichende
Messergebnisse, vor oder nach der von uns durchgeführten Messung, erwirken
keine Garantiehaftung des Auftragnehmers.
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Digitale Fotos werden als Dokument anerkannt.
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Gerichtsstand ist der ordentliche
Gerichtsstand unseres Firmensitzes.
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Rechnungslegung ohne Transportversicherung ab Lager
Traiskirchen, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Lieferanten.
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Wir gewähren 12 Monate Garantie auf alle von uns
gelieferten Geräte und Anlagen bei sachgemäßer und typengerechter Verwendung.
Grundsätzlich gelten die vom Hersteller gewährten Garantiebedingungen.
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Zahlungsbedingungen: 10 Tage ab Rechnungsdatum, netto
Kassa. (Abweichungen bei speziellen Vereinbarungen möglich, nur in
schriftlicher Form)
·
Rechnungsreklamationen außerhalb der vereinbarten
Zahlungsfrist sind kostenpflichtig.
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Bei Zahlungssäumigkeit verrechnen wir zusätzlich zum
Rechnungsbetrag Mahnspesen in der Höhe von € 50,--, exkl. MwSt.
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Gerichtsstand ist der ordentliche
Gerichtsstand unseres Firmensitzes.